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Pflegebox bei Pflegegrad 1: Diese 42 Euro im Monat stehen Ihnen zu

Viele wissen nicht, dass die Pflegebox schon ab Pflegegrad 1 zusteht. Was die 42 Euro im Monat abdecken, welche Produkte enthalten sind und wie der Antrag funktioniert.

PRPflegeboxEU Redaktion
16. Juni 20265 Min. Lesezeit
Pflegebox bei Pflegegrad 1: Diese 42 Euro im Monat stehen Ihnen zu

Pflegebox bei Pflegegrad 1: Diese 42 Euro im Monat stehen Ihnen zu

Wenn ein Angehöriger Pflegegrad 1 erhält, denken viele zuerst: "Das ist der niedrigste Grad, da gibt es bestimmt noch nichts." Das stimmt für einige Leistungen, aber nicht für die Pflegebox. Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steht Ihnen schon ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu. Und sie ist genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Pflegebox bei Pflegegrad 1 genau abdeckt, was viele dazu falsch annehmen und wie Sie sie ohne unnötigen Aufwand beantragen.

Auf einen Blick:

  • Die Pflegebox steht schon ab Pflegegrad 1 zu – mit bis zu 42 Euro im Monat (Stand 2026), genauso viel wie bei Pflegegrad 5.
  • Es ist eine Sachleistung: Sie erhalten Produkte, keine Auszahlung – und innerhalb der 42 Euro keine eigenen Kosten.
  • Voraussetzung ist allein die Pflege zu Hause. Der Antrag ist in wenigen Minuten erledigt.

Ja, die Pflegebox gibt es schon ab Pflegegrad 1

Die rechtliche Grundlage ist § 40 Absatz 2 SGB XI. Danach hat jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird, Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro im Monat (Stand 2026).

Das Besondere: Dieser Betrag steigt mit höheren Pflegegraden nicht an. Ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5, es sind immer bis zu 42 Euro im Monat. Gerade bei Pflegegrad 1, wo die meisten anderen Leistungen noch sehr begrenzt sind, ist die Pflegebox deshalb eine der wenigen Leistungen, die sofort und vollständig zur Verfügung steht.

Voraussetzung ist nur, dass die Person zu Hause gepflegt oder betreut wird, durch Angehörige, Bekannte oder einen ambulanten Pflegedienst. Für die reine Versorgung im Pflegeheim gilt die Pauschale nicht.

Worum es im Gesetz geht (§ 40 Absatz 2 SGB XI): Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Sachleistung. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen seit dem 1. Januar 2025 monatlich 42 Euro nicht übersteigen. Quelle: § 40 SGB XI – Gesetze im Internet.

Was viele bei Pflegegrad 1 nicht wissen

In der Beratung tauchen immer wieder dieselben Punkte auf, und der häufigste ist zugleich der wichtigste: Viele Menschen wissen gar nicht, dass ihnen die Pflegebox überhaupt zusteht, oder sie wissen nicht, wo sie sie bekommen. Der Anspruch verfällt Monat für Monat ungenutzt, einfach weil niemand davon erzählt hat.

Weitere Fragen, die regelmäßig kommen:

  • Entstehen zusätzliche Kosten? Nein. Solange Sie innerhalb der 42 Euro im Monat bleiben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten vollständig. Für Sie ist die Box dann kostenlos.
  • Bekomme ich das Geld aufs Konto? Nein. Es handelt sich um eine Sachleistung, also um die Produkte selbst, nicht um eine Auszahlung. Die 42 Euro können Sie sich nicht auszahlen lassen.
  • Muss ich jeden Monat neu beantragen? Nein. In der Regel wird die Versorgung einmal eingerichtet und läuft dann als regelmäßige Lieferung weiter.

Was in der Pflegebox enthalten ist, und was nicht

Die Pflegebox enthält Pflegehilfsmittel, die im Alltag verbraucht werden. So sieht eine typische Zusammenstellung aus:

Enthalten sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen (Einmalunterlagen)
  • Mundschutz und Schutzschürzen
  • Fingerlinge

Ein häufiges Missverständnis betrifft Cremes und Körperpflege: Viele fragen, ob auch Hautcremes, Duschgel oder andere Körperpflegeprodukte enthalten sind. Das ist nicht der Fall. Die Pauschale deckt ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab, die der Pflege und dem Hygieneschutz dienen, nicht klassische Kosmetik- oder Körperpflegeprodukte.

Nicht enthalten sind:

  • Hautcremes und Lotionen
  • Duschgel, Shampoo und Seife
  • Zahnpflege und Kosmetik
  • Medikamente
  • Hilfsmittel zur dauerhaften Nutzung (zum Beispiel ein Pflegebett)

Warum gerade die Hygieneartikel so zentral sind, lesen Sie auch in unserem Beitrag dazu, warum Händehygiene in der häuslichen Pflege so entscheidend ist. Innerhalb der enthaltenen Hilfsmittel stellen Sie sich Ihre Box passend zu Ihrem Bedarf zusammen.

So beantragen Sie die Pflegebox bei Pflegegrad 1

Der Weg ist einfacher, als viele befürchten:

  • Schritt 1 – Pflegegrad prüfen. Es genügt Pflegegrad 1. Liegt er vor, ist die Voraussetzung erfüllt.
  • Schritt 2 – Anbieter wählen und Antrag ausfüllen. Sie geben einmalig Ihre Daten und Ihre Wunschprodukte an. Über einen Anbieter wie meine-pflegebox geht das online in wenigen Minuten.
  • Schritt 3 – Genehmigung durch die Pflegekasse. Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse eingereicht. Nach der Genehmigung startet die regelmäßige Lieferung, in der Regel ohne dass Sie selbst in Vorleistung gehen.

Sie müssen also weder Belege sammeln noch Geld vorstrecken. Wenn Sie die Pflegebox direkt beantragen möchten, wählen Sie Ihre Produkte aus und der Rest läuft über den Anbieter und die Pflegekasse.

Häufige Fragen

Steht die Pflegebox wirklich schon ab Pflegegrad 1 zu? Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ab Pflegegrad 1 in voller Höhe von bis zu 42 Euro im Monat (Stand 2026), nach § 40 Absatz 2 SGB XI.

Wird der Betrag bei höherem Pflegegrad größer? Nein. Die 42 Euro im Monat sind für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleich.

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen? Nein. Es ist eine Sachleistung. Sie erhalten die Pflegehilfsmittel, nicht eine Geldzahlung.

Sind Cremes oder Körperpflegeprodukte enthalten? Nein. Die Pauschale gilt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen, nicht für Kosmetik oder Hautpflege.

Gilt der Anspruch auch ohne ambulanten Pflegedienst? Ja. Entscheidend ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet. Ob Angehörige oder ein Pflegedienst pflegen, spielt für den Anspruch keine Rolle.

Kurz zusammengefasst

Pflegegrad 1 ist niedriger als die anderen Grade, bei der Pflegebox macht das aber keinen Unterschied: Bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen voll zu. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, und der Antrag ist in wenigen Minuten erledigt. Das Einzige, was Sie wirklich kostet, ist ein ungenutzter Anspruch, der Monat für Monat verfällt.

Rechtsstand: § 40 Absatz 2 SGB XI, monatlicher Höchstbetrag 42 Euro, Stand 2026. Quelle: GKV-Spitzenverband. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.

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Schlagwörter: Pflegebox · Pflegegrad 1 · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · § 40 SGB XI · 42 Euro · Pflegebox beantragen

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