Auch wer privat krankenversichert ist oder Beihilfe bezieht, hat Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die sogenannte Pflegebox. Der Weg dorthin sieht in der Praxis aber etwas anders aus als bei gesetzlich Versicherten. Wer das nicht weiß, wundert sich, warum plötzlich von Vorleistung, Belegen und zwei Kostenträgern die Rede ist.
In diesem Ratgeber erklären wir, welcher Anspruch privat Versicherten und Beihilfeberechtigten zusteht, wie die Erstattung Schritt für Schritt funktioniert und an welcher Stelle es erfahrungsgemäß am ehesten hakt – mit den Erfahrungen aus einem ambulanten Pflegedienst, der diese Fragen regelmäßig aus dem Büro beantwortet.
Haben Privatversicherte überhaupt Anspruch auf die Pflegebox?
Ja. Wer privat krankenversichert ist, muss zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Deren Leistungen sind nach § 23 SGB XI in Art und Umfang gleichwertig zu denen der sozialen Pflegeversicherung. Das heißt konkret: Auch privat Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat (Stand 2026).
Ein Unterschied betrifft nur die Begutachtung: Während bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst den Pflegegrad feststellt, übernimmt das bei privat Versicherten MEDICPROOF, der medizinische Dienst der privaten Versicherer. Am Anspruch selbst ändert das nichts.
Der entscheidende Unterschied: Kostenerstattung statt direkter Abrechnung
Der wichtigste Unterschied liegt im Abrechnungsweg. Gesetzlich Versicherte können ihre Pflegebox meist über einen Vertragspartner beziehen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet – ohne dass selbst Geld fließt. In der privaten Pflegeversicherung gilt dagegen in der Regel das Kostenerstattungsprinzip:
- Sie beschaffen die Pflegehilfsmittel zunächst selbst und gehen in Vorleistung.
- Sie sammeln die Rechnungen und Belege.
- Sie reichen diese bei Ihrer privaten Pflegeversicherung ein und bekommen den Betrag – bis zur Höhe von 42 Euro im Monat – erstattet.
Genau das bestätigt die Praxis: Privat versicherte Klientinnen und Klienten müssen den Betrag zunächst selbst vorstrecken und sich das Geld anschließend zurückholen. Das ist kein Nachteil beim Anspruch, sondern nur ein anderer Weg – man muss ihn nur kennen und die Belege sorgfältig aufbewahren.
Beihilfeberechtigte: zwei Kostenträger, anteilige Erstattung
Für Beamtinnen, Beamte, Pensionäre und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen kommt eine Besonderheit hinzu: Hier teilen sich zwei Kostenträger die Erstattung.
- Die Beihilfestelle übernimmt einen prozentualen Anteil entsprechend Ihrem Bemessungssatz (häufig zwischen 50 und 70 Prozent).
- Den verbleibenden Anteil deckt Ihre private (Rest-)Pflegeversicherung ab.
In der Praxis drehen sich die häufigsten Fragen von Beihilfeberechtigten genau darum: Wie läuft das mit der Erstattung, und wie reicht man die Belege am besten ein? Die Faustregel: Sie reichen die Belege in der Regel bei beiden Stellen ein – jede erstattet ihren Anteil, bis zusammen die 42 Euro pro Monat erreicht sind. Klären Sie den genauen Ablauf einmal vorab mit Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Versicherung; danach ist es reine Routine.
Wo es in der Praxis am ehesten hakt
Erfahrungsgemäß gibt es vor allem eine typische Hürde – und die hat gar nichts mit der privaten Versicherung als solcher zu tun.
Am ehesten stockt es, wenn der Pflegegrad gleichzeitig erst beantragt wurde und noch nicht bewilligt ist, weil der Begutachtungstermin durch MEDICPROOF noch aussteht. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht noch kein Anspruch auf die Pflegebox – die Versorgung kann also erst starten, wenn der Bescheid da ist.
Sobald aber ein Pflegegrad vorliegt, ist es völlig gleich, ob es Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 ist – und es gibt keinen Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten. Der Anspruch auf die 42 Euro besteht dann genauso. Wer also gerade mitten im Pflegegrad-Antrag steckt, wartet am besten den Bescheid ab und startet die Versorgung anschließend.
Schritt für Schritt: so kommen Sie an Ihre Erstattung
- Pflegegrad sichern: Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad anerkannt ist. Läuft der Antrag noch, warten Sie den Bescheid ab.
- Pflegehilfsmittel beschaffen: Bestellen Sie Ihre monatlichen Verbrauchshilfsmittel – zum Beispiel als Pflegebox mit Handschuhen, Bettschutzeinlagen, Desinfektion und Mundschutz.
- Belege sammeln: Heben Sie Rechnungen und Lieferbelege vollständig auf.
- Einreichen: Reichen Sie die Belege bei Ihrer privaten Pflegeversicherung ein – als Beihilfeberechtigte zusätzlich bei der Beihilfestelle.
- Erstattung erhalten: Der Betrag wird Ihnen bis zu 42 Euro im Monat erstattet.
Bei Fragen zum Ablauf hilft eine kurze Rücksprache mit Ihrer Versicherung oder eine Pflegebox-Anfrage, bei der Sie den Inhalt an Ihren Bedarf anpassen.
Auf einen Blick
- Privat Versicherte haben nach § 23 SGB XI denselben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie gesetzlich Versicherte – bis zu 42 Euro im Monat ab Pflegegrad 1.
- Der Weg führt meist über Kostenerstattung: erst selbst zahlen, dann Belege einreichen, dann erstatten lassen.
- Beihilfeberechtigte teilen sich die Erstattung zwischen Beihilfestelle und privater Versicherung – Belege bei beiden einreichen.
- Der häufigste Stolperstein ist ein noch nicht bewilligter Pflegegrad (MEDICPROOF-Begutachtung ausstehend).
- Liegt der Pflegegrad vor, gibt es keinen Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten.
Häufige Fragen
Haben Privatversicherte Anspruch auf die Pflegebox? Ja. Über die private Pflegepflichtversicherung besteht nach § 23 SGB XI ein gleichwertiger Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 42 Euro monatlich ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.
Warum muss ich als Privatversicherter in Vorleistung gehen? Weil in der privaten Pflegeversicherung meist das Kostenerstattungsprinzip gilt. Sie zahlen zunächst selbst, reichen die Belege ein und bekommen den Betrag erstattet.
Wie funktioniert es mit der Beihilfe? Beihilfestelle und private Pflegeversicherung erstatten anteilig. Sie reichen die Belege in der Regel bei beiden Stellen ein; zusammen wird bis zu 42 Euro im Monat abgedeckt.
Was, wenn mein Pflegegrad noch nicht bewilligt ist? Dann besteht noch kein Anspruch. Warten Sie die Begutachtung durch MEDICPROOF und den Bescheid ab. Danach läuft die Versorgung wie bei gesetzlich Versicherten.
Ihr Anspruch gilt – auch privat versichert
Ob privat versichert oder beihilfeberechtigt: Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen zu. Der Weg über die Erstattung ist etwas mehr Papier, aber gut machbar – und über das Jahr geht es um mehrere Hundert Euro, die Sie sonst selbst tragen würden.
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Quellen: § 40 Absatz 2 SGB XI (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) und § 23 SGB XI (private Pflegepflichtversicherung) – gesetze-im-internet.de
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Schlagwörter: Pflegebox Privatversicherte · Beihilfe · Kostenerstattung · private Pflegepflichtversicherung · § 23 SGB XI · § 40 SGB XI · MEDICPROOF · 42 Euro
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